Rahmenbedingungen & Anmeldung
Bewerbung zur Teilnahme am C-Popkurs und Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
Die Bewerbung zur Teilnahme am C-Popkurs ist gleichzeitig die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung.
Dem ausgefüllten Formular soll ein kurzer musikalischer Lebenslauf angefügt werden.
Hier gehts zum Anmeldeformular
Alle Angemeldeten erhalten eine Einladung zur Aufnahmeprüfung am 28.-30.06.2025 in Verden/Aller.
Bewerbungsschluss 31.05.2025
Fragen?
Kontakt:
Micha Keding
Tel. 0177-3255371
micha.keding@evlka.de
Der C-Popkurs startet jedes Jahr im Wechsel mit dem Standort Hannover.
Hast du Interesse aber jetzt kommt der C-Kurs noch nicht infrage?
Bei Interesse hier melden
Dann bekommst du die Infos für den folgenden C-Kurs.
Dem ausgefüllten Formular soll ein kurzer musikalischer Lebenslauf angefügt werden.
Hier gehts zum Anmeldeformular
Alle Angemeldeten erhalten eine Einladung zur Aufnahmeprüfung am 28.-30.06.2025 in Verden/Aller.
Bewerbungsschluss 31.05.2025
Fragen?
Kontakt:
Micha Keding
Tel. 0177-3255371
micha.keding@evlka.de
Der C-Popkurs startet jedes Jahr im Wechsel mit dem Standort Hannover.
Hast du Interesse aber jetzt kommt der C-Kurs noch nicht infrage?
Bei Interesse hier melden
Dann bekommst du die Infos für den folgenden C-Kurs.
Kosten
Es wird kein Teilnehmerbeitrag erhoben. Folgende Kosten kommen auf die Teilnehmenden zu:
- Beherbergungskosten für 5 Seminarwochenenden und 2 Prüfungswochenenden (z.Zt. je 150,00 €)
- Teilnahmebeitrag für das Workshopwochenende „Gospelchorleitung“
- Pflichtliteratur
- selbst zu wählender Hauptfach-Unterricht | wöchentlich empfohlen
- selbst zu wählender Gesangsunterricht | nach Bedarf
Es gibt mehrere Möglichkeiten für Zuschüsse und Stipendien. Bei der Suche sind wir gerne behilflich.
Rahmenbedingungen
- Es gibt keine Alterbeschränkung für die Teilnahme. Es wird ein Mindestalter von 16 Jahren empfohlen.
- Über die Zulassung entscheidet eine Aufnahmeprüfung. Eine abgeschlossene D-Pop-Prüfung ist empfehlenswert aber keine Voraussetzung.
- Während des Kurses besteht eine 80%ige Anwesenheitspflicht